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Staat

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Nationale Symbole

Flagge:

Die Flagge der Islamischen Republik Iran, gültig seit dem 29.07.1980, hat drei gleich breite Querstreifen. Der oberste ist grün, dies ist die Farbe des Islam. Der mittlere Streifen ist weiß, dies ist die Farbe des Friedens und der Freundschaft. Der untere rote Streifen symbolisiert Mut, Tapferkeit und vergossenes Blut. An den Übergängen der Streifen steht insgesamt 22 Mal «Allahu Akbar», Gott ist am größten. Die Zahl steht für den 22. Bahman (11.02.1979), den offiziellen Tag des Sieges der Islamischen Revolution. Das Symbol in der Mitte der Flagge zeigt ein Schwert und vier Halbmonde. Es symbolisiert die Macht des Islam, den Globus und den weltweiten Kampf der unterdrückten Völker. Zudem zeigt das Symbol das Wort «Allah», Gott.

Die heutige Flagge enthält viele Elemente, die aus früheren iranischen Flaggen übernommen worden sind.

Nationalhymne:

Die neue Nationalhymne der Islamischen Republik Iran wurde im März 1980 eingeführt, nachdem in den Monaten zuvor noch die Nationalhymne des Schahs benutzt wurde.

Nationalfeiertag:

Der Nationalfeiertag ist der 22. Bahman (circa 10./11. Februar). An diesem Tag wurde im Jahr 1979 der Sieg der Revolution erklärt.

Iran im Netz

Zu einem Land das so stark polarisiert wie die Islamische Republik Iran finden sich im Internet unweigerlich eine große Bandbreite an Meinungen. Die Seiten staatlicher und wissenschaftlicher Einrichtungen wie die des Auswärtigen Amtes oder der Stiftung Wissenschaft und Politik bieten qualitativ hochwertige Analysen. Da diese jedoch oft per definitionem auf politische Themen beschränkt sind, finden andere Aspekte dieses Landes und seiner Kultur notwendigerweise weniger Beachtung.

Zudem finden sich eine Vielzahl weit weniger seriöser Seiten im Netz, und, darüber hinaus, weitere mit eindeutig tendenziöser Absicht. Während viele der in den letzten Jahren gestürzten Diktaturen der arabischen Welt eine eher traditionelle Medienpolitik verfolgten und versuchten, den Informationsfluss aus ihrem Land so weit wie möglich zu unterbinden (und nicht zuletzt deshalb die Deutungshoheit über die Ereignisse des sogenannten «Arabischen Frühlings» verloren), verfolgt die Islamische Republik Iran hier seit Jahren eine andere Linie. Sie bietet direkt und indirekt Informationen an, die auf den jeweiligen Rezipientenkreis abgestimmt werden, sprachlich wie inhaltlich. So soll die eigene Sicht auf aktuelle Entwicklungen, aber auch Hintergrundanalysen, möglichst weit verbreitet werden. Eines der wichtigsten Instrumente dazu ist der staatliche Nachrichtensender PressTV, der alleine für die englischsprachige Welt konzipiert ist. Innerhalb Irans ist der Sender nicht zu empfangen.

Darüber hinaus finden sich eine Vielzahl anderer Seiten im Netz, deren Intention eine ähnliche ist. Die Vorstellung, hier technisch veraltet umgesetzte und eindeutige «Propaganda» vorzufinden, trifft allerdings längst nicht mehr zu. Viele dieser Seiten sind sehr professionell gemacht und meist in perfektem Deutsch.

Seit einigen Jahren ist hier etwa irananders zu nennen. Die Seite liefert nach eigener Aussage einen alternativen Blick auf die Auseinandersetzungen mit der Islamischen Republik, innen- wie außenpolitische. Dort finden sich durchaus auch Beiträge, die Kritik enthalten, die Intention ist allerdings stets die gleiche: Der Seite ist an der Darstellung der Islamischen Republik als einem pluralistischen System gelegen, das es so de facto nicht gibt. Zahlreiche weitere Seiten haben  andere Schwerpunktsetzungen wie Wirtschaft oder Religion, funktionieren aber nach demselben Prinzip.

Auch andere Stimmen sind keinesfalls still im Netz. ExilIraner verschiedenster politischer Ausrichtung betreiben eine Vielzahl von Blogs, die die Islamische Republik, nicht selten auch den Islam als Religion verunglimpfen, seien es nationalistische, anti-islamische oder eher monarchistische. Die Übergänge sind dabei häufig fließend, die Verbindungen eng, etwa auch zwischen einigen dieser Gruppen und Organisationen deutscher Islamkritiker.

Einen ausführlichen Internetauftritt hat der Nationale Widerstandsrat Irans. Die in Paris ansässige Organisation sieht sich als einzig legitime Vertretung der Opposition gegen die Islamische Republik und hat ihre Vorsitzende Maryam Radschavi zur Übergangspräsidentin für die Zeit nach der Islamischen Republik gewählt. Allerdings gibt es immer wieder Kritik an dieser Organisation, unter anderem, da ihr die von der EU als terroristische Organisation eingestuften Volksmodschahedin angehören.

Letzten Endes muss es dem Leser selbst überlassen bleiben, die zahlreichen Informationen des Netzes zu Iran zu werten. Da es unzweifelhaft interessant ist, sich mit der Sicht «des Anderen» auseinanderzusetzen, lohnt ein Blick auf diese Seiten in jedem Fall, solange man sich ihrer potentiellen Intentionsgebundenheit bewusst ist.

Staatsform und -aufbau

Staatsform und Staatsoberhaupt

Seit dem 1. April 1979 ist Iran offiziell eine Republik, eine Islamische Republik (pers. Dschomhuri-ye Eslami). Das Staatssystem verbindet dabei republikanische und «theokratische» Elemente. Es beruht auf Khomeinis Konzept der „velayat-e faqih“, der «Stellvertreterschaft des Rechtsgelehrten». Dieses Konzept – das zur Zeit seiner Erstellung nicht unumstritten war und es bis heute nicht ist – besagt, dass nur ein herausragender Religionsgelehrter in der Lage sei, eine legitime Regierung zu führen bis der 12. Imam, die eschatologische Heilsfigur des schiitischen Islam, am Ende der Zeit zurückkehren und ein Zeitalter des Friedens und der Gerechtigkeit einleiten werde. Dieser Rechtsgelehrte ist das Staatsoberhaupt Irans mit dem Titel „Revolutionsführer“.

Verfassung und Staatsorgane

Die Grundlage politischer Macht ist die Verfassung der Islamischen Republik, deren erste Fassung am 3. Dezember 1979 per Referendum angenommen wurde. Ende der 80er Jahre wurde sie auf Geheiß Khomeinis noch einmal überarbeitet und trat in neuer Form am 8. Juli 1989 in Kraft. Sie gilt offiziell bis zu dem Tag, an dem der 12. Imam zurückkehren wird. Damit ist die Verfassung der Islamischen Republik Iran die einzige der Erde, die sich selbst als nur vorübergehend begreift (die Situation des deutschen Grundgesetzes einmal außen vor gelassen)

Parlament

Die Basis des Wahlsystems der Islamischen Republik sind die Wahlberechtigten, also jeder iranische Bürger ab 16 Jahren. Das Volk wählt das Parlament, den Präsidenten sowie den Expertenrat [siehe unten]. Dennoch ist die Wahl nicht die tatsächliche Basis politischer Legitimität, die nach der „velayat-e faqih“ per Definition alleine von Gott kommen kann. Das Parlament hat 290 Sitze und wird alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Hauptaufgabe des Parlaments ist die Ausarbeitung neuer Gesetze, die von der Regierung auf den Weg gebracht worden sind. Es hat jedoch auch die Möglichkeit, selbst neue Gesetze zu initiieren.

Das System der Islamischen Republik kennt keine politischen Parteien. Theoretisch tritt jeder   Kandidat nur für sich alleine an. In der Praxis gibt es jedoch Zusammenschlüsse von Abgeordneten,  die unseren (deutschen) Vorstellungen von Parteien recht nahe kommen. Eines der wichtigeren solchen Bündnisse der letzten Jahre ist etwa die «Beteiligungsfront des Islamischen Irans» (IIPF) um den Ex-Präsidenten Mohammad Khatami. Dieses Bündnis ist allerdings seit 2010 de facto verboten, auch wenn die entsprechenden Gerichtsprozesse weiterhin anhängig sind. 

Für eine Auswahl   iranischer ʻParteienʼ siehe (Wikipedia, und damit immer mit Vorsicht zu genießen): Front of Islamic Revolution Stability, Islamic Coalition Party, Executives of Construction of Iran Party, Alliance of Developers of Islamic Iran, United Front of Principlists, Democracy Party of Iran, Reformists Front, Moderation and Development Party, Union of Islamic Iran People Party, Front of Comrades for the Effectiveness and Transformation of Islamic Iran, Coalition of the Sweet Scent of Servitude, Society of Devotees of the Islamic Revolution.

Expertenrat

Neben dem Parlament wählt das Volk alle acht Jahre den Expertenrat. Dieser besteht aus 86 Geistlichen mittleren Ranges. Die Aufgaben des Expertenrates umfassen auch die Wahl des Revolutionsführers sowie dessen Kontrolle. Erfüllt er die Voraussetzungen für sein Amt nicht mehr, kann der Expertenrat ihn (theoretisch) absetzen. Ein Mitglied des Expertenrats ist Reza Ramezani, der frühere Vorsitzende (bis 2018) des von der Islamischen Republik Iran gesteuerten Islamischen Zentrums Hamburg.

Staatspräsident

Der iranische Präsident wird alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Er steht der Regierung vor, dessen Kabinett er ernennt. Die Kabinettsmitglieder müssen allerdings vom Parlament bestätigt werden. Der Präsident ist der Leiter der Exekutive. Zudem repräsentiert er den Staat nach außen und unterzeichnet internationale Verträge. Dennoch ist seine faktische Macht beschränkt, da der Revolutionsführer in allen Fragen das letzte Wort hat bzw. haben kann.

Nicht gewählte Institutionen

Ungleich wichtiger als die gewählten Institutionen sind allerdings die nicht gewählten.

Revolutionsführer

Der Revolutionsführer wird (erneut theoretisch) vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Eine solche Wahl fand bislang jedoch nie statt. Khomeini selbst kam durch die Revolution an die Macht und war als Revolutionsführer – wiederum aus der Rückschau betrachtet – alternativlos. Der heutige Amtsinhaber Khamenei wurde von ihm zu seinem Nachfolger ernannt. In welcher Form der nächste Revolutionsführer zu seinem Amt kommen wird, ist letztlich nicht vorhersehbar.

Der Revolutionsführer war immer und ist weiterhin die zentrale Figur der Islamischen Republik. Er hat die politische Richtlinienkompetenz und somit bei allen politischen Fragen das letzte Wort. Zudem ernennt der Revolutionsführer den Chef der Judikative und ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Wächterrat

Das zentrale Mittel zur Machtausübung des Revolutionsführers ist der Wächterrat. Dieser besteht aus zwölf Mitgliedern, sechs Geistlichen und sechs weltlichen Juristen. Die Geistlichen bestimmt der Revolutionsführer selbst, die Juristen werden vom Parlament auf Vorschlag des Chefs der Judikative gewählt (der selbst wiederum   vom Revolutionsführer ernannt worden ist). Ihre Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre, alle drei Jahre wird die Hälfte der Posten neu besetzt. Für politische Fluktuation sorgt dies jedoch nur bedingt, der aktuelle Vorsitzende des Wächterrats etwa, Ahmad Dschannati,  gehört diesem seit dem Jahr 1980 an.

Hauptaufgabe des Wächterrates ist es, Kandidaten für politische Ämter und Gesetze auf ihre Konformität mit dem Islam und der iranischen Verfassung hin zu prüfen. Der Wächterrat besitzt ein Vetorecht, mit dem er sowohl Kandidaten von Wahlen ausschließen als auch die Verabschiedung von Gesetzen verhindern kann, wenn diese nicht den islamischen Prinzipien entsprechen. Besonders durch die Vorauswahl der Kandidaten für die Parlamentswahlen hat der Wächterrat weit größeren Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments als die eigentlichen Wahlen. Seit einiger Zeit wird zudem versucht, eine Eignungsprüfung selbst bereits gewählter  Abgeordneter durch die gesamte Legislaturperiode hindurch möglich zu machen (eine Aufgabe, die bisher einem Kontrollgremium des Parlaments obliegt). Das Parlament leistet hiergegen jedoch Widerstand.

Schlichtungsrat

Der Schlichtungsrat besteht aus 35 Mitgliedern, die vom Revolutionsführer unter Mitgliedern der Regierung, des Wächterrats, des Militärs und seinen persönlichen Vertrauten ernannt werden. Er hat zum einen die Aufgabe, im Streitfall zwischen verschiedenen Institutionen der Regierung zu vermitteln. Zum anderen hat er festzustellen, was die langfristigen «Interessen des Systems“ sind (daher lautet seine offizielle Bezeichnung auch «Versammlung zur Feststellung der Interessen des Systems»). Diese sind unter allen Umständen zu wahren, der Systemstabilität wird (auch) in der Islamischen Republik alles untergeordnet. Falls nötig, können so in der Islamischen Republik etwa auch Gesetze verabschiedet werden, die der Scharia widersprechen, solange sie den Interessen des Systems dienen.

Justiz

In der Islamischen Republik gib es verschiedene Gerichtszweige, für politische Delikte sind etwa die Revolutionsgerichte verantwortlich. Sie alle unterstehen dem Chef der Judikative. Zusätzlich zu den Gerichten für normale Bürger gibt es ein Sondergericht, das ausschließlich die Vergehen von Geistlichen verhandelt. Es steht außerhalb der normalen Gerichtsbarkeit und untersteht direkt dem Revolutionsführer. Alle Gerichte Irans sprechen Recht auf Grundlage der Scharia, die die Basis für das Strafgesetz der Islamischen Republik bildet.

Verwaltungsgliederung

Das Verwaltungssystem Irans basiert auf dem Vorbild des alten Preußen, die meisten der heutigen Verwaltungsgrenzen entstanden nach dem 2. Weltkrieg. Auf der ersten Ebene der Verwaltungsgliederung setzt sich der iranische Staat heute aus 31 Provinzen (ostan) sehr unterschiedlicher Größe und Einwohnerzahl zusammen. Provinz 1 etwa, Teheran, ist flächenmäßig klein aber einwohnerstark, während Provinz 22, Kerman, groß aber dünn besiedelt ist. Die Provinzen sind wiederum in Bezirke (schahrestan), Kreise (bakhsch), Städte (schahr) und Landkreise (dehestan) unterteilt. Die genauen Zahlen der einzelnen  Kategorien  variieren,  insbesondere  unterhalb  der Ebene der Provinzen, da immer wieder Einheiten geteilt oder zusammengelegt werden.

Dieses Verwaltungssystem sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei Iran um einen klassischen Zentralstaat handelt. Die Provinzen besitzen keine relevanten politischen Befugnisse, die etwa mit denen der deutschen Bundesländer vergleichbar wären; Gesetze etwa werden alleine in Teheran gemacht und die dortige Zentralregierung trifft alle wichtigen Entscheidungen. Die Provinzgouverneure, die diese Entscheidungen dann vor Ort umzusetzen haben, besitzen darüber hinaus lediglich begrenzte Kompetenzen in Bereichen wie Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus. Zudem werden sie nicht direkt gewählt, sondern von der Regierung in Teheran (genauer gesagt dem Innenminister) eingesetzt.

Innenpolitik – die Macht der Religions- und Rechtsgelehrten

Alle Macht in der Islamischen Republik Iran liegt letzten Endes beim Revolutionsführer, seit 1989 Ayatollah Ali Khamenei. Da diesem jedoch sowohl das Charisma als auch der hohe geistliche Rang seines Vorgängers Khomeini fehlen, wurde seine Macht in der veränderten Verfassung von 1989 sehr viel genauer festgeschrieben, als dies in der originalen Version von 1979 der Fall war. So kann Khamenei etwa, als politisches Machtinstrument, mit Hilfe eines Gerichts speziell für Geistliche auch in religiösen Streitfragen gegen Personen vorgehen, deren geistlicher Rang weit höher ist als sein eigener. Nach «klassisch» schiitischen Vorstellungen wäre dies ungleich schwieriger.

Die zentrale Machtgruppe sind seit der Revolution von 1978/79 die schiitischen Religions- und Rechtsgelehrten. Deren Mitglieder sitzen  in jedem politischen Organ und kontrollieren die Justiz. Durch  religiöse Stiftungen, die heute Beteiligungen in nahezu jedem Wirtschaftszweig Irans halten, haben sie zudem enorme Finanzmittel zur Verfügung. Dementsprechend ist ihre Vormachtstellung in der Politik, von einigen Ausnahmen abgesehen, weitestgehend unwidersprochen.

Pasdaran

Eine Gruppe, die insbesondere unter der Präsidentschaft Mahmud Ahmadinedschads (2005-2013) rasant an Macht gewonnen hat, sind die Pasdaran, die Revolutionswächter. Gegründet kurz nach der Revolution war es ihre Aufgabe, die Revolution nach innen abzusichern und nach außen zu verbreiten. Vor allem im Krieg gegen den Irak taten sich die Pasdaran als Elite der Armee hervor. Heute haben viele ihrer Mitglieder hohe Posten in Militär, Wirtschaft und Politik inne, nicht zuletzt kam Ahmadinedschad selbst aus ihren Reihen. Mit ihrem steigenden Einfluss schienen sie mitunter nicht mehr bereit zu sein, das Primat der Geistlichkeit in der Politik widerspruchslos hinzunehmen

Insbesondere unter Ahmadinedschad schien es zudem, als spiele die Zeit für die Pasdaran. Unter seiner Regierung besetzen sie alle wichtigen Ministerien; die Niederschlagung der Proteste gegen seine Wiederwahl 2009 machte ihre Macht in aller Öffentlichkeit deutlich; und durch die von ihnen kontrollierte Khatam al-Anbiya– Unternehmensgruppe verfügen sie zudem über sehr viel Einfluss auf die iranische Wirtschaft. Obgleich die Pasdaran die Staatsdoktrin der „velayat-e faqih“ offiziell immer bedingungslos unterstützten, hatte sich die Macht im Staat in diesen Jahren deutlich zu ihren Gunsten verschoben. Auch die Nachfolge des Revolutionsführers – dessen Gesundheitszustand weiterhin ein Staatsgeheimnis ist – schien in diesen Jahren nicht ohne sie entschieden werden zu können.

Nachdem Ahmadinedschad 2011 jedoch eine öffentlich ausgetragene Machtprobe mit Khamenei verloren hatte, auch, weil die Führung der Pasdaran ihm die Unterstützung versagte, ist es in den letzten Jahren wieder deutlich ruhiger um die  Revolutionswächter  geworden  – freilich ohne dass ihre Einflussmöglichkeiten wesentlich kleiner geworden wären.

Der Urheber dieser Texte ist Tilmann Trausch. Wir haben ihn per E-Mail informiert. Ebenso hatten wir mit der GIZ vereinbart, Inhalte auf touristischen Webseiten mit Nennung der Quelle zu nutzen. Jede Hilfe für mehr Bildmaterial und wichtige Änderungen ist willkommen.